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„Bundes- Notbremse“ bremst den Trainingsbetrieb

Das durch den Bundestag und Bundesrat beschlossene Bundes- Infektionsschutzgesetz schränkt die Trainingsmöglichkeiten der Amateursportler weiter ein. Seit dem 24.04.2021 (Samstag) gelten die folgenden geänderten Rahmenbedinungen:

Bei einer 7- Tage- Inzidenz in einer kreisfreien Stadt oder im Landkreis, an 3 aufeinander folgenden Tagen über 100, ist ein „Training nur noch für Kinder bis 14 Jahren in Gruppen bis maximal 5 Personen und unter freien Himmel möglich. Die verantwortlichen Trainer*innen benötigeneinen tagesaktuellen negativen Coronatest, um die Trainingseinheit anleiten zu dürfen.“

Für die Jugendlichen ab 15 Jahre ist das Training nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich.

Die Regelungen werden erst aufgehoben, wenn die Inzidenz an 5 Tagen hintereinander unter 100 fällt.