Einschränkungen auch im Trainingsbetrieb

Entsprechend der sächsischen Corona- Notfallverordnung gilt ab dem 22.11.2021 auch für den Trainingsbetrieb:

  1. Für all unsere Mannschaften ab der B- Jugend aufwärts, sprich Jugendliche ab 16 Jahren (B- und A- Jugend) und Erwachsene (Herren- und Freizeitmannschaft), ist der Trainingsbetrieb untersagt.
  2. Alle Spielerinnen und Spieler unserer Kleinfeld- Teams (G-, F-, E- und D- Jugend) können ohne Nachweis weiter trainieren. Die Trainer und Betreuer unterliegen der Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G- Nachweis). Der Test muss tagesaktuell (nicht älter als 24h zum Zeitpunkt des Betretens der Sportstätte) und unter medizinischer Kontrolle erfolgt sein. Ein PCR- Test darf nicht älter als 48h sein.
  3. Weiter besteht die Pflicht zur Kontakterfassung.
  4. Die Sportanlage ist für Zuschauer gesperrt.
  5. Beim Bringen und Abholen der Spielerinnen und Spieler sind Ansammlungen zu vermeiden und die Abstandsregeln einzuhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sind eine FFP 2- oder medizinische Maske zu tragen.
  6. Die Benutzung der Kabinen sind zu vermeiden. Die Spielerinnen und Spieler sollten bereits umgezogen zum Training kommen. Die Duschen sind nicht zu nutzen und in geschlossenen Räumen ist ein Mund- Nasen- Schutz zu tragen.